Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2026

Hinweis: Ripelog richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „Ripelog“ (nachfolgend „Software“ oder „Dienst“) zwischen Andreas Eberl, Guttenbrunnstraße 12, 85256 Vierkirchen (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden.
  2. Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
  3. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Der Anbieter stellt dem Kunden die Software als webbasierte Anwendung (Software as a Service) über das Internet zur Nutzung bereit. Eine Überlassung des Quellcodes erfolgt nicht.
  2. Die Software dient der digitalen Erfassung und Auswertung von Erntemengen in landwirtschaftlichen Betrieben. Weitere Module (z. B. Zeiterfassung) können gesondert freigeschaltet werden; sie sind nur Vertragsgegenstand, wenn sie ausdrücklich beauftragt und freigeschaltet wurden.
  3. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters sowie aus dem Benutzerhandbuch. Maßgeblich ist der Funktionsumfang zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
  4. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software ab dem Übergabepunkt (Routerausgang des Rechenzentrums). Die Internetverbindung des Kunden sowie dessen Endgeräte sind nicht Vertragsgegenstand.

§ 3 Registrierung und Vertragsschluss

  1. Die Nutzung setzt die Registrierung eines Betriebskontos voraus. Die bei der Registrierung angegebenen Daten müssen vollständig und zutreffend sein.
  2. Mit Abschluss der Registrierung kommt ein Vertrag über die kostenlose Nutzung (Tarif „Kostenlos“) zustande.
  3. Ein kostenpflichtiger Vertrag über den Tarif „PRO“ kommt zustande, wenn der Kunde den Tarif anfragt und der Anbieter die Freischaltung in Textform bestätigt oder den Tarif freischaltet.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Er hat den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung bestehen.

§ 4 Tarife und Leistungsumfang

  1. Tarif „Kostenlos“: Die Nutzung ist unentgeltlich und auf jeweils fünf Mitarbeiter, fünf Felder, fünf Sorten und fünf Gebinde je Betrieb begrenzt.
  2. Tarif „PRO“: Die vorgenannten Mengenbegrenzungen entfallen.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, den Tarif „Kostenlos“ jederzeit zu ändern, zu beschränken oder einzustellen. Er wird den Kunden hierüber mit angemessener Frist, mindestens jedoch 30 Tage vorher, in Textform informieren.
  4. Der Anbieter entwickelt die Software fortlaufend weiter. Änderungen des Funktionsumfangs sind zulässig, soweit sie den vertragsgemäßen Nutzen nicht wesentlich beeinträchtigen und für den Kunden zumutbar sind.

§ 5 Verfügbarkeit und Wartung

  1. Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Bereitstellung des Dienstes. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesagt und nicht geschuldet.
  2. Der Dienst kann insbesondere durch Wartungsarbeiten, Weiterentwicklungen, Störungen bei Vorleistern (z. B. Hosting- und Datenbankanbietern) oder Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sein.
  3. Der Anbieter wird planbare Wartungsarbeiten nach Möglichkeit in nutzungsschwache Zeiten legen und den Kunden bei absehbar längeren Einschränkungen vorab informieren.
  4. Der Kunde ist gehalten, seine betrieblichen Abläufe so einzurichten, dass eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit des Dienstes nicht zu unverhältnismäßigen Schäden führt.

§ 6 Preise und Zahlung

  1. Der Tarif „PRO“ kostet 49,00 € netto je Betrieb und Monat, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Der Anbieter stellt dem Kunden eine Rechnung in Textform (E-Mail genügt).
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  4. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Gerät der Kunde mit einem Betrag von mindestens einer Monatsgebühr länger als 30 Tage in Verzug, ist der Anbieter nach vorheriger Ankündigung in Textform berechtigt, den Zugang zum Tarif „PRO“ zu sperren. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt. Der Zugang zu den Daten des Kunden im Rahmen des Tarifs „Kostenlos“ bleibt bestehen.
  5. Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit einer Frist von 30 Tagen zum Beginn eines Kalendermonats in Textform anzupassen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gilt die Anpassung als angenommen. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den kostenpflichtigen Vertrag zum Wirksamwerden der Preisanpassung kündigen. Auf diese Folgen wird der Anbieter in der Mitteilung gesondert hinweisen.
  6. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag über den Tarif „Kostenlos“ läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
  2. Der Vertrag über den Tarif „PRO“ läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jederzeit zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
  3. Kündigungen bedürfen der Textform; eine E-Mail an kontakt@ripelog.com genügt.
  4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde die Software erheblich vertragswidrig nutzt oder mit der Zahlung erheblich in Verzug gerät.
  5. Mit Beendigung des kostenpflichtigen Vertrags wird das Konto auf den Tarif „Kostenlos“ zurückgestuft, sofern der Kunde nicht insgesamt kündigt. Bereits gezahlte Entgelte für den laufenden Monat werden nicht anteilig erstattet.

§ 8 Pflichten und Verantwortlichkeit des Kunden

  1. Der Kunde ist für die von ihm im Dienst eingestellten Inhalte und Daten allein verantwortlich. Er stellt sicher, dass deren Erhebung, Verarbeitung und Nutzung rechtmäßig erfolgt.
  2. Verarbeitet der Kunde im Dienst Daten seiner Beschäftigten oder Erntehelfer, ist er hierfür datenschutzrechtlich Verantwortlicher. Er hat insbesondere die erforderlichen Informationen nach Art. 13 DSGVO zu erteilen und eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sicherzustellen. Bestehen betriebliche Mitbestimmungsrechte, hat der Kunde diese zu beachten.
  3. Der Kunde darf die Software nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere nicht, um die Sicherheit des Dienstes zu beeinträchtigen, unzulässige Lasten zu erzeugen oder auf Daten anderer Kunden zuzugreifen oder dies zu versuchen.
  4. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung des Dienstes durch den Kunden beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt ergänzend der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV), der als Anlage Bestandteil dieses Vertrags ist.
  2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, für die der Anbieter selbst Verantwortlicher ist (z. B. Registrierung, Abrechnung, Kontaktaufnahme), richtet sich nach der Datenschutzerklärung.

§ 10 Daten des Kunden, Export und Löschung

  1. Die vom Kunden eingestellten Daten bleiben dessen Daten. Der Anbieter erlangt hieran keine Rechte, mit Ausnahme der zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsbefugnisse.
  2. Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit über die im Dienst verfügbaren Exportfunktionen ausleiten.
  3. Nach Beendigung des Vertrags stellt der Anbieter dem Kunden dessen Daten für einen Zeitraum von 30 Tagen zum Export bereit. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, für ihn wesentliche Daten rechtzeitig zu exportieren und in seinem Verantwortungsbereich zu sichern.

§ 11 Rechte bei Mängeln

  1. Der Anbieter stellt die Software in der zum Zeitpunkt der Überlassung vorhandenen Beschaffenheit bereit und hält sie während der Vertragslaufzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand.
  2. Der Kunde hat Mängel unverzüglich und nachvollziehbar in Textform anzuzeigen.
  3. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
  4. Für den unentgeltlichen Tarif „Kostenlos“ bestehen keine Mängelansprüche; die Bereitstellung erfolgt insoweit ohne Gewähr für eine bestimmte Beschaffenheit.

§ 12 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Die Haftung nach Ziffer 2 ist der Höhe nach begrenzt auf das vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlte Entgelt, mindestens jedoch auf 500,00 €.
  4. Für den unentgeltlichen Tarif „Kostenlos“ haftet der Anbieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie in den Fällen der Ziffer 1.
  5. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach den vorstehenden Regelungen nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
  6. Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 13 Änderung dieser AGB

  1. Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus triftigem Grund erforderlich ist, insbesondere aufgrund geänderter Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung des Dienstes, und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
  2. Der Anbieter teilt dem Kunden die geänderten Bedingungen mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird der Anbieter in der Mitteilung gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Anbieter ist zudem berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
  3. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters in Textform.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.